Voraussetzung:
Um im Sportfischerverein Hildesheim von 1904 e. V. Mitglied zu werden, muss man die Fischerprüfung abgelegt haben.
Die Prüfung und der dazugehörige Vorbereitungslehrgang werden zweimal jährlich in unserem Verein angeboten.
Zum Eintritt ist ein ausgefüllter Aufnahmeantrag, ein Lichtbild,  der Nachweis über die Fischerprüfung und die Einzugsermächtigung 
mitzubringen. 
Annahme der Unterlagen in der Geschäftsstelle.

Austritt aus unserem Verein

Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand spätestens zum 30. November eines Jahres schriftlich, ausschließlich per eingeschriebenem Brief oder durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung anzuzeigen. Austrittserklärungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.

Folgende Unterlagen sind beim Austritt unverzüglich an die Geschäftsstelle zu senden:

1. der Sportfischerpass
2. die aktuelle Fischereierlaubnis
3. die Satzung
4. die Gewässerordnung
5. der für die Schrankenanlage Ahrbergen und Jeinsen erworbene Schlüssel

Bevor Sie ihre Mitgliedschaft kündigen, bedenken Sie bitte, dass Sie auch die Möglichkeit haben, eine passive Mitgliedschaft zu beantragen. Für die passive Mitgliedschaft zahlen Sie einen Jahresbeitrag von nur 25,00 € und Sie können diese jederzeit problemlos in die aktive Mitgliedschaft umwandeln. Dadurch entfällt bei einer Neuaktivierung nach einer Kündigung die Zahlung der Aufnahmegebühr.

Aufnahmeantrag