Eintritt:
Eine Mitgliedschaft im Sportfischerverein Hildesheim von 1904 e. V. ist für Jugendliche ab 10 Jahren möglich. Ab 14 Jahren soll die Fischerprüfung im Haus abgelegt werden.
Für Erwachsene wird die abgelegte Fischerprüfung vorausgesetzt.
Die Prüfung und der dazugehörige Vorbereitungslehrgang werden zweimal jährlich in unserem Verein angeboten. Es ist möglich mit dem Ablegen der Prüfung eine Mitgliedschaft zu beginnen.
Zum Eintritt sind
- ein leserlich ausgefüllter Aufnahmeantrag incl. DSGVO,
- ein Lichtbild,
- der Nachweis über die Fischerprüfung
- und die Einzugsermächtigung (altern. kann auch in bar oder vorab per Überweisung bezahlt werden: Jahresbeitrag + Aufnahmegebühr)
mitzubringen. Annahme der Unterlagen in der Geschäftsstelle.
| Aufnahmegebühr (einmalig) | Mitgliedsbeitrag |
| Erwachsene | 250.- € |
| Jugendliche | 50.- € |
| Mitgliedsbeitrag (jährlich) | Mitgliedsbeitrag |
| Erwachsene | 105.- € |
| Jugendliche | 45.- € |
| Ehepartner | 60.- € |
| Passiv | 25.- € |
| Ehrenmitglieder | 45.- € |
| Mithilfedienst (jährlich) | Mitgliedsbeitrag |
| Nicht geleistet | 90.- € |
Austritt
Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand spätestens zum 30. November eines Jahres schriftlich, ausschließlich per eingeschriebenem Brief oder durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung anzuzeigen. Austrittserklärungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.
Folgende Unterlagen sind beim Austritt unverzüglich an die Geschäftsstelle zu senden:
1. der Sportfischerpass
2. die aktuelle Fischereierlaubnis
3. die Satzung
4. die Gewässerordnung
5. der für die Schrankenanlage Ahrbergen und Jeinsen erworbene Schlüssel
Bevor Sie ihre Mitgliedschaft kündigen, bedenken Sie bitte, dass Sie auch die Möglichkeit haben, eine passive Mitgliedschaft zu beantragen. Für diese wird ein viel geringerer Jahresbeitrag fällig und Sie können sie jederzeit problemlos in die aktive Mitgliedschaft umwandeln.
Bei einer (Wieder-) Aufnahme werden (wieder) Aufnahmegebühren fällig.